Neue KI-Regeln ab August 2026
Wichtig für alle Kreativen und Unternehmen ab August 2026
Ab dem 2. August 2026 gilt die neue Kennzeichnungspflicht der EU für KI-Inhalte EU AI Act. Artikel 50 des EU AI Acts gilt ab dem 2. August
2026 unmittelbar und automatisch in Deutschland, ohne dass der Deutsche Bundestag der materiellen
Regelung zustimmen oder ein Gesetz zu deren Aktivierung beschließen muss.Unsere Begeisterung bleibt
Künstliche Intelligenz bleibt das genialste Werkzeug für unsere Kreativität. Egal ob Text-Entwürfe, Bildkompositionen oder stilisierte 3D-Cartoons – KI spart Zeit und beflügelt die Fantasie. Es gibt keinen Grund, jetzt damit aufzuhören. Die neuen Regeln wollen KI nicht verbieten, sondern nur fairer und sicherer machen! Aber Achtung, das muss man im Blick behalten:
Die Metadaten-Pflicht: Jedes generierte Bild muss künftig technische Marker (wie C2PA-Daten) im Hintergrund tragen, die es als KI-Werk ausweisen. Der technische Marker wird von der KI in das Bild oder den Text eingefügt und ist für den Betrachter unsichtbar. Der Marker gibt Auskunft über Ersteller, KI-Modell-Details, Bearbeitungsschritte, kryptografische Schlüssel.Das Täuschungsverbot: Sobald ein Bild fotorealistisch ist und für ein echtes Foto gehalten werden könnte, ist ein sichtbarer Hinweis für den Betrachter ab August Pflicht.
Geringeres Risiko bei Kunst: Bei offensichtlichen Grafiken oder Cartoon-Designs reicht ein dezenter Hinweis, da hier keine Verwechslungsgefahr mit der Realität besteht.
Keine KI-Kennzeichnungspflicht
Unsere Verkleinerung der Bildbreite auf 1920 Pixel fällt nicht unter die KI-Kennzeichnungspflicht des EU AI Acts.